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Kredite richtig managen
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Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 07.09.2011
Ist nach einem neuen Kreditvertrag das frische Geld auf dem Konto des Unternehmers eingetroffen, wendet sich dieser in der Regel wieder seinem Tagesgeschäft zu. Und wie geht die Bank mit dem Neugeschäft um?
Es ist eine alltägliche Situation: Nach ausführlichen Gesprächen einigen sich Bank und Unternehmer auf die Details des Kreditvertrages, der ihm nach einigen Tagen einschließlich der Sicherheitenvereinbarung mit der Bitte um Unterschrift zugestellt wird. Der Unternehmer prüft die wesentlichen Details dieser Unterlagen, anschließend erfolgen Unterschrift und Rücksendung an die Bank. Steht das jeweilige Darlehen kurz danach auf dem Geschäftskonto des Unternehmers zur Verfügung, ist für ihn die Angelegenheit in der Regel erst einmal erledigt. Zins- und Rückzahlungsraten erfolgen ab sofort gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Prüfung durchs Kreditmanagement
Zumindest seitens der kreditgebenden Bank ist der Gesamtvorgang damit aber keineswegs beendet. Die (digitalisierte) Kreditakte landet nämlich nicht in der sprichwörtlichen Ablage, sondern wird vielmehr durch Kollegen des Kundenberaters der Bank im Rahmen des "Kreditmanagements" auch weiterhin regelmäßig aufgerufen und mit Hilfe der Technik bearbeitet und aktualisiert. Diese weitere Bearbeitung durch das Kreditmanagement beginnt grundsätzlich nach der Bereitstellung eines Kredites. Dazu gehört im Wesentlichen sowohl die regelmäßige Prüfung der Bonität des Kunden als auch die Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Betriebes. Diese Aufgaben wird in der Regel von Bankmitarbeitern vorgenommen, die mit dem Unternehmer als Kunden unmittelbar nichts zu tun haben. Diese durchaus gewollte "Anonymität" hat, so argumentieren Bankinstitute zumindest, folgenden Vorteil: Persönliche Einschätzungen, wie sei nun einmal zwangsläufig durch den mit dem Kreditnehmer in unmittelbarem Kontakt stehenden Kundenberater entstehen, spielen bei der Beurteilung eines Kreditengagements keine wesentliche Rolle. So beurteilt der Kreditsachbearbeiter bei der Überwachung eines Kredites einzelne Sachverhalte je nach Situation durchaus auch ungünstiger als sein Kollege als Kundenberater. Während dieser vor allem an einer möglichst langfristigen, geschäftsintensiven Kundenverbindung interessiert ist, sieht der Kreditsachbearbeiter seinen Aufgabenschwerpunkt meist schwerpunktmäßig in der Anwendung der Kriterien der Kreditüberwachung. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass es in der jeweiligen Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers zu unterschiedlichen Meinungen beider Bankmitarbeiter kommt.
In der Praxis können Betriebsinhaber diesen Umstand naturgemäß berücksichtigen und den Kundenberater gezielt auf die Einschätzung des Kreditsachbearbeiters ansprechen. Derartige Meinungsunterschiede sind häufig dann gegeben, wenn beispielsweise zusätzliche Sicherheiten gefordert werden oder wenn sich die Zeiträume zur regelmäßigen Offenlegung der wirtschaftliche Lage des Betriebes plötzlich verringern. Diskretion oder Zurückhaltung auf Seiten des Unternehmers als Kunden ist in solchen Situationen eher unnötig. Er sollte vielmehr um ein kurzfristiges Gespräch zwischen Kundenberater, Kreditsachbearbeiter und ihn als Kunden bitten, um die Lage gemeinsam zu erörtern, um entsprechende Argumente auszutauschen und um schließlich eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erzielen. Hinzu kommt, dass die bisherige Anonymität des Kreditsachbearbeiters zu Gunsten einer persönlichen Gesprächsebene aufgehoben wird, die zum Kundenberater ja längst besteht.
Kontoführung wichtig
Wesentliche Gesichtspunkte zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden ergeben sich - neben den Inhalten der eigentlichen Bonitätsprüfung - auch aus der Kontoführung des Kunden wie des damit verbundenen Umfanges der über das jeweilige Geschäftskonto abgewickelten Umsätze. Die Bank vergleicht diese Zahlen mit den in Bilanzen, Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder in betriebswirtschaftlichen Auswertungen ausgewiesenen Angaben und kann somit ihren Anteil am Gesamtumsatz des Kunden ermitteln. Negative oder positive nachhaltige Abweichungen, etwa zum jeweiligen Vorjahr, sind vom Kunden regelmäßig zu kommentieren und gegebenenfalls zu verändern. Hier kommen dann Vereinbarungen des Darlehensvertrages zum Tragen, in denen oftmals von einem entsprechend hohen Umsatz über Konten der kreditgebenden Bank die Rede ist.
Auch der vertragsgerechte Umgang mit dem Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto des Betriebsinhabers lässt Rückschlüsse auf die Geschäftsentwicklung und damit unmittelbar auf die Kreditwürdigkeit zu: Erklärungsbedarf besteht vor allem bei ununterbrochener Ausnutzung sowie bei wiederholten Überziehungen über die Kreditlinie hinaus. Das gilt ebenso für erkennbare Tendenzen bei Überziehungen: nehmen sie im Jahresverlauf zu und werden sie so zur Regel, besteht bankseitig meist Erklärungsbedarf. Irritationen können übrigens meist vermieden werden, wenn der Unternehmer bei derartigen Sachverhalten selbst initiativ wird und nicht erst auf Hinweise der Bank reagiert. Das gilt auch für kurzfristig erforderliche Krediterhöhungen auf dem Geschäftskonto, die vom Unternehmer frühzeitig beantragt werden sollten. In der Regel werden Kontoüberziehungen zwar auch ohne ausdrückliche Absprache vorübergehend zugelassen, darauf verlassen sollte sich der Kunde allerdings nicht: so werden beispielsweise Lastschriften von der kontoführenden Bank nicht eingelöst, um den Kunden an die vereinbarungsgemäße Kontoführung zu erinnern. Die Folgen für dessen Kreditwürdigkeit bei seinen Geschäftspartnern sind in solchen Fällen häufig nur schwer wieder gutzumachen. Nicht eingelöste Lastschriften können Geschäftsverbindungen schnell beenden. Hinzu kommt, dass geduldete Kontoüberziehungen mit zusätzlichen Überziehungszinsen vom Unternehmer regelmäßig bezahlt werden müssen.
Autor: Michael Vetter
Checkliste:
Für reibungsloses Kreditmanagement sorgen
Das wichtige Thema des Kreditmanagements sollte von Unternehmern bereits während der Kreditverhandlungen angesprochen werden. Unter anderem geht es hier um die Frage, welche wirtschaftlich relevanten Informationen zu welchen Zeitpunkten dem Bankinstitut zur Verfügung gestellt werden.
Verlässlichkeit ist ebenso wichtig bei der Einhaltung der im Darlehensvertrag festgeschriebenen Verpflichtungen etwa zur Höhe der mit der kreditgebenden Bank getätigten Geschäftsumsätze.
Sollte ein Teil dieser oder ähnlicher Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht erfüllt werden können, ist es in aller Regel nicht sinnvoll, auf eine Reaktion der Bank zu warten. Unternehmer sollten vielmehr selbst die Initiative ergreifen und mit dem Kundenberater des Kreditinstitutes frühzeitig reden und eine gemeinsame Lösung anstreben.
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