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Startseite News & Termine Creditreform News Online-Archiv Archiv 2011 Creditreform sieht Nachteile für Gläubiger durch ESUG

Creditreform sieht Nachteile für Gläubiger durch ESUG

Schutzschirm für Schuldner verhindert Vollstreckungsmaßnahmen

Neuss, 02.11.2011

Das am 27.10.2011 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ist Ausdruck des politischen Willens, der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen den Vorzug vor einem insolvenzrechtlich geregelten Prozess zu geben. Für Insolvenzgläubiger ergeben sich aus Sicht von Creditreform zwei wesentliche Änderungen zum bisherigen Insolvenzrecht:

Ein Schuldner erhält bereits vor dem Eintritt der faktischen Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Überschuldung die Möglichkeit, sich vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Unter diesem Schutzschirm soll innerhalb von drei Monaten ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden, der bei Zustimmung in ein Insolvenzplanverfahren übergeht. Dem Schuldner verbleibt die Verfügungsgewalt über sein Vermögen.

Für Insolvenzgläubiger bedeutet der angeordnete Verzicht bzw. die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das schuldnerische Unternehmen eine gehörige temporäre Einschränkung der Gläubigerrechte. Falls der vorgesehene Sanierungsplan für das angeschlagene Unternehmen nicht gelingt, verlieren Insolvenzgläubiger wertvolle Zeit, um ihre Forderungen in voller Höhe gerichtlich durchzusetzen.

Für Insolvenzgläubiger ist ein noch schnelleres Handeln geboten, um die berechtigten Forderungen nicht gänzlich abschreiben zu müssen. So sieht das Gesetz ferner vor, dass für alle Gläubigerforderungen, die erst nach der Annahme des Insolvenzplans angemeldet werden, ein Vollstreckungsschutz gelten soll, um die Finanzplanung eines als sanierungsfähig angesehenen Unternehmens nicht zu gefährden. Auch werden die Verjährungsfristen für Forderungen, die bis zum Abstimmungstermin noch nicht angemeldet waren, auf ein Jahr verkürzt.

Positiv ist zwar zu bewerten, dass das neue Gesetz weiterhin die Befriedigung der Insolvenzgläubiger als vorrangiges Anliegen eines Insolvenzverfahrens betrachtet, allerdings müssen Gläubiger aus Sicht von Creditreform erhebliche Einschränkungen ihrer bisherigen Rechte hinnehmen.

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